Die privaten Halter von Hunden sind für Schäden, die ihre Tiere verursachen, in unbegrenzter Höhe haftbar. Wenn ein Hund z.B. jemanden beißt, so kann ein kleiner Unglücksfall schwerwiegende Folgen haben. Neben den Kosten für die ärztliche Behandlung des Geschädigten können noch Schmerzensgeld- und Verdienstausfallforderungen auf den Halter zukommen. Der Gesetzgeber sieht folgendes bei Schäden durch Tiere vor: BGB, § 833, Satz 1: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen." Dies bedeutet in der Praxis, dass der Tierhalter auch dann haftet, wenn nachweislich ohne eigenes Verschulden durch das Verhalten seines Tieres ein Schaden verursacht wurde (Gefährdungshaftung). Die Tierhalterhaftpflichtversicherung gilt zeitlich unbegrenzt in den Ländern der EU. Im außereuropäischen Ausland übernehmen die Versicherungen das Haftungsrisiko für ein Jahr. Kampfhunde sind von den meisten Tierhalterhaftpflichtversicherungen ausgenommen, oder man muss einen 50 % Beitragszuschlag bezahlen.
Egal welche Versicherung man abschließen möchte, es empfiehlt sich stets einen kostenlosen Online Versicherungsvergleich durchzuführen.
Die Hundehaftpflichtversicherung bietet Deckungssummen für Personenschäden, für Sachschäden und für Vermögensschäden, mit oder ohne Selbstbeteiligung.
Der Tierhalter kann auch eine Hunde-OP-Krankenversicherung wählen: Die Kosten von Operationen infolge Unfall oder Krankheit werden mit bis 100% nach dem 1-fachen oder 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 1. August 1999 erstattet. Es gibt Versicherungen, wo die Kosten des letzten Untersuchungstages vor der Operation, der Nachbehandlung und der verordneten Arzneimittel bis 10 Tage nach dem OP-Tag während der Vertragslaufzeit hierin ebenfalls eingeschlossen sind. Es besteht eine generelle Wartezeit von zirka 30 Tagen. Das Mindestalter beträgt vier Monate. Es gibt kein Höchstaufnahmealter. Der Tierhalter kann selber bestimmen, welcher Tierarzt oder welche Tierärztin die OP ausführen soll.
Es gibt auch ein spezielles Unfall-Krankenhaustagegeld für Hundehalter/innen, sie werden in ihrer gesamten Freizeit gegen Unfallfolgen versichert. Bei einem Krankenhausaufenthalt erhalten ab dem 1. Tag täglich eine Summe mit begrenzter oder unbegrenzter Leistungsdauer.
Die Hundehalter-Rechtsschutzversicherung haftet, wenn Tierhalter Ihre Ansprüche durchsetzen möchten. Hundehalter wissen, dass es nicht nur der Hund ist, der Auslöser für einen Rechtsstreit sein kann. Vielmehr ist es auch der Kauf bzw. die Tierhaltung als solches, die zu einem Streitfall führen kann. Bei Rechtsstreitigkeiten bieten die Rechtsschutzversicherungen finanzielle Sicherheit mit einer Versicherungssumme von bis zu 500.000 Euro, und einem Strafkautionsdarlehen bis zu 75.000 Euro.