Pferdeversicherung
Die privaten Halter von Pferden sind für Schäden, die ihre Tiere verursachen, in unbegrenzter Höhe haftbar. Der Gesetzgeber sieht folgendes bei Schäden durch Tiere vor: “BGB, § 833, Satz 1. Die Tierhalterhaftpflichtversicherungen bieten Deckungssummen für Personenschäden, für Sachschäden und für Vermögensschäden, mit oder ohne Selbstbeteiligung. Im Falle der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Flurschäden anlässlich des Weidebetriebes, das Gastreiter- und das Turnierrisiko ebenfalls eingeschlossen. Bedingungsgemäß gibt es keine Auflagen in Bezug auf Zäumung und Einzäunung und es wird nicht bestimmt, wie der Weidezaun aussehen muß.Bedenken sie bei der Nutzung eines Pferdeanhängers ihre Auto Versicherungen zu informieren!
Die Reiterunfallversicherung gilt für alle Reiter eines bestimmten Pferdes.
Sofern es sich nicht um eine berufs- oder erwerbsmäßige Tätigkeit handelt, sind alle Unfälle versichert, die die versicherte Person beim Reiten, Auf- und Absitzen, der Führung eines Pferdes am Zügel, sowie anlässlich der Pflege und Versorgung eines Pferdes erleidet.
Die Pferdehalterrechtsschutzversicherung haftet, wenn Tierhalter Ihre Ansprüche durchsetzen möchten. Es werden im vereinbarten Umfang die erforderlichen Kosten der rechtlichen Interessenwahrnehmungen übernommen.
Eine Pferde-Lebensversicherung versichert das Leben des Pferdes bei Tod oder Nottötung oder bei dauernder Unbrauchbarkeit (auch Sterilität) durch Krankheit oder Unfall. Nicht versicherbar sind meistens Pferde nach Vollendung des 11. Lebensjahres, Zuchtpferde nach Vollendung des 12. Lebensjahres und Ponys, die älter als 15 Jahre sind. Für bereits versicherte Tiere endet die Versicherung nicht mit erreichen der Altersgrenzen.
Die Pferdediebstahl- und Transportversicherung versichert im Falle von finanziellem Verlustrisiko beim Transport, Diebstahl und Raub, Abschlachten in diebischer Absicht, Brand und Blitzschlag. Es gibt keine Altersbeschränkung und die alleinige Transportversicherung kann auch für Einzeltransporte abgeschlossen werden.
Die Leibesfruchtversicherung ist ein Versicherungsschutz für das Fohlen schon im Mutterleib. Der Beginn der Versicherung liegt zwischen dem 7. Trächtigkeitsmonat und einem Monat vor der Geburt. Mit der Bezahlung des Jahresbeitrages ist das Fohlen im Mutterleib und später für insgesamt 12 Monate versichert.
Die Kastrationsversicherung deckt das finanzielle Verlustrisiko des Pferdes bei der Kastration ab. Der Versicherungsschutz umfaßt den Tod oder die Nottötung während des Eingriffes bis zum 10. Tag danach. Der Versicherungsschutz wird nur übernommen, wenn die Kastration von einem Tierarzt durchgeführt wird. Eine tierärztliche Bestätigung über die geschlechtlich normale Entwicklung des Tieres vor der Kastration ist vor dem Eingriff einzureichen. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert, den das Tier nach der Kastration hat.